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Allgemeine Geschäfts - und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich 1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie sind Bestandteil Lieferungs - und Leistungsverträge. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn dieselben schriftlich von uns bestätigt werden. 1.2 Lieferbedingungen des Bestellers wird durch unsere AGB ausdrücklich widersprochen. 1.3 Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit und durch die Entgegennahme der Waren erkennt der Käufer/Anlieferer unsere AGB an. 1.4 Mündliche und telefonische Zusagen, Vereinbarungen, Nebenabreden usw. sowie durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe oder Sondervereinbarungen sind für uns erst verbindlich bzw. gültig, sofern sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt sind. 1.5 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 2. Liefer - und Annahmebedingungen 2.1 Die Preise aller Listen und Angebote gelten freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Sie verstehen sich in Euro ab Werk ohne Verpackung, Fracht, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen ab Werk oder Lager geht die Gefahr auf den Käufer über. 2.2 Evtl. notwendige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. 2.3 Teillieferungen unsererseits sind zulässig. 2.4 Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden Bestellungen, Aufträge, Abreden, Zusicherungen sowie alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen unsererseits verbindlich. Die Auftragsbestätigung ist allein für Umfang und Ausführung der Bestellung maßgebend und gilt auch bei Abweichungen der Bestellung, sofern nicht innerhalb einer Woche reklamiert wird und diese Reklamation von uns anerkannt wurde. 2.5 Unsere Liefer - und Annahmepflicht setzt die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Sollten begründete Zweifel in dieser Beziehung auftreten, so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu bedingen oder von unserer Liefer - und Annahmeverpflichtungen zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Auch wird der Kaufpreis für die bereits gelieferte bzw. angenommenen Waren sofort fällig. 2.6 Betriebsstörungen oder Ereignisse höherer Gewalt bei uns und unseren Rohstofflieferanten berechtigen uns die Lieferung und Annahme um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben bzw. entbinden uns von etwa eingegangenen Lieferzeiten und berechtigen uns zum Rücktritt von angenommenen Aufträgen und Abschlüssen oder zur Berechnung der Tagespreise am Versandtag. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht erhoben werden. 2.7 Erfolgt für auf Abruf bestellte Ware innerhalb von sechs Monaten kein Abruf, sind wir nach Setzung einer Nachfrist zu Schadenersatzansprüchen berechtigt. 2.8 Wird von unseren Mitarbeitern oder Speditionen eine beengte Zufahrt auf dem Lieferschein vermerkt, treten wir nicht für entstandene Schäden ein. Vorsatz bleibt hiervon unberührt. |
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3. Zahlungsbedingungen 3.1 Für sämtliche Lieferungen und Annahmen von Waren und Erzeugnisse gelten nachfolgende Zahlungsbedingungen. 3.2 Zahlbar sofort nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. 3.3 Bei Zielüberschreitungen werden wir ohne Inverzugsetzung die banküblichen Zinsen berechnet. 3.4 Die Annahme von Schecks erfolgt stets zahlungshalber und nicht an Zahlungs Statt und gilt erst mit Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. 3.5 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder sonstige Umstände, welche nach unserem freien Ermessen Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers zulassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Waren einschließlich der Einlösung etwa von uns in Zahlung genommener Schecks verbleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware. Der Käufer gilt bis dahin als Verwahrer im Sinne des BGB § 688. 4.2 Der Besteller räumt uns bis zur Höhe unserer Forderung das Vorverkaufsrecht an seinen Warenbeständen ein für den Fall der Liquidation, des Vergleichsverfahrens oder des Konkurses. 5. Mängelrügen und Gewährleistung 5.1 Mängelrügen gleichviel welcher Art, finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie bei offenkundigen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Sie bewirken keine Änderungen der vereinbarten Zahlungsbedingungen. 5.2 Bei begründeten Anständen liefern wir unentgeltlich Ersatz in einwandfreier Ware für die unverarbeitete mangelhafte Ware, die wir zurücknehmen. 5.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. 5.4 Durch eigenmächtig selbst vorgenommene oder bei Dritten veranlaßte Eingriffe an der Ware erlischt das Recht der Mängelrüge. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand 6.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dortmund. 6.2 Gerichtsstand auch für Scheckprozesse ist für beide Teile ausschließlich Dortmund. 6.3 Sollten einzelne Punkte oder Positionen unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so behalten die übrigen Bedingungen Gültigkeit. 6.4 Die einspruchlose Annahme der Auftragsbestätigung oder Rechnung bestätigt uns deren Richtigkeit und die Anerkennung vorstehender Bedingungen. |
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